Die Gemeinde richtet Ausbildungsbeiträge zur Förderung des musischen Unterrichts von Jugendlichen unserer Gemeinde aus.
Beitragsberechtigt
Personen, welche Wohnsitz in der Gemeinde Mühleberg haben sowie
für Unterricht, wenn das letzte Schulsemester vollständig besucht wurde
Die Bedingungen sind kumulativ zu erfüllen.
Schülerinnen und Schüler von offiziellen Musikschulen sind nicht beitragsberechtigt, da in diesen Fällen die Wohnsitzgemeinde bereits direkt einen Kostenanteil leistet.
Das Gemeindeblatt erscheint mindestens zweimal jährlich ca. Ende Mai und Ende November als Botschaft vor der ordentlichen Gemeindeversammlung und wird in alle Haushaltungen der Gemeinde Mühleberg verteilt. Mitteilungen der Kirchgemeinde, Politische Parteien und Vereine werden kostenlos publiziert. Auch interessierte Gewerbebetriebe mit Geschäftsstandort in der Gemeinde haben die Gelegenheit kostenpflichtig Werbung zu platzieren.
Die Beiträge sind wie folgt einzureichen:
Wordformat (unformatiert)
Keine Tabulatoren
Keine manuelle Trennungen vornehmen
Allfällige Bilder unbedingt separat als Datei im Format "jpeg" zustellen
Wenn infolge ausserordentlicher Ereignisse die ordentlichen Kommunikations- und Informationsmittel und/oder lebensnotwendige Versorgungsinfrastrukturen ausfallen, kann dies bereits nach kurzer Zeit die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft stark beeinträchtigen. Vorsorgliche Planungen können die Auswirkungen solcher Ereignisse zwar abschwächen, dennoch lösen diese in der Bevölkerung enorme Verunsicherung aus. Transparente Informationen über Lage und Lageentwicklung sind deshalb von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund hat der Kanton Bern ein kantonales Konzept für Notfalltreffpunkte erarbeitet. Bei einem Ausfall von kritischen Infrastrukturen, wie beispielsweise in Folge grossflächiger Stromausfälle, dient der Notfalltreffpunkt in der Gemeinde als Anlauf- und Notrufstellen für die lokale Bevölkerung.
Für den Fall, dass Ihre Gemeinde von einer Katastrophe oder Notlage betroffen ist, erhalten Sie am Notfalltreffpunkt wichtige Informationen zur Situation vor Ort.
Benötigen Sie Hilfe oder können Sie selbst Hilfe anbieten, so dient der Notfalltreffpunkt als Drehscheibe.
Sie können am Notfalltreffpunkt auch Notrufe absetzen, z. B. bei einem länger andauernden Stromausfall mit Ausfall der Telekommunikationsmittel.
Zu welchem Zeitpunkt welche Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, erfahren Sie via Radio oder über Alertswiss.
Der Verein Tourismus Region Laupen bezweckt, die touristischen und kulturellen Interessen der Region Laupen zu fördern und zu vertreten. Seine Hauptaufgabe ist eine massvolle Förderung des Tourismus zu Gunsten einer wirtschaftlichen Belebung der Region. Tourismus Region Laupen wirkt als touristisches Kompetenzzentrum in der Region Laupen.
Geschäftsstelle Tourismus Region Laupen (TRL) Anja Ruprecht Schloss 1 3177 Laupen
Um im Kanton Bern einen Gastgewerbebetrieb zu eröffnen oder zu übernehmen, benötigen Sie eine Betriebsbewilligung Gastgewerbe. Wie Sie vorgehen müssen und welche Angaben wir von Ihnen benötigen, erfahren Sie auf der Webseite des Regierungsstatthalteramtes.
Bitte klären Sie vorgängig mit der zuständigen Bauabteilung, ob die erforderliche Baubewilligung bereits vorliegt.
Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter www.mvb-be.ch oder Telefon 031 552 16 16
Bei Todesfällen müssen in schwieriger und zudem kurzer Zeit viele organisatorische Massnahmen getroffen werden. Im Merkblatt Todesfall finden Angehörige hilfreiche Informationen.
Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sich sich bei uns abmelden. Wir benötigen dafür die neue Wohnadresse im Ausland sowie die Adresse einer Vertretungsperson in der Schweiz.
Ausländische Staatsangehörige haben ihren Ausländerausweis abzugeben.
Wochenaufenthalter sind Personen, die sich in erster Linie aufgrund des Studiums oder der Ausbildung vorübergehend in einer Gemeinde aufhalten wollen. Erwerbstätige Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel Wochenenden) regelmässig an einem anderen Ort (sog. Familien- oder Freizeitort) verbringen, können ebenfalls als Wochenaufenthalter gelten. Ein Wochenaufenthalt am Arbeitsort (Aufenthaltsort) ist in der Regel notwendig, wenn eine alltägliche Rückkehr an den Wohnort aus zeitlichen, beruflichen oder finanziellen Gründen nicht zumutbar ist.
Der Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde muss der aktuellen Wohnsitzgemeinde zuerst gemeldet werden. Einwohnerinnen und Einwohner von Mühleberg können sich nach wie vor am Schalter der Gemeindeschreiberei Mühleberg melden oder den auswärtigen Wochenaufenthalt online mit nachstehenden Formular melden. Die Begründung eines auswärtigen Wochenaufenthalts ist gebührenpflichtig.
Ein Wochenaufenthalt muss bei der Aufenthaltsgemeinde innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden. Der Aufenthalt wird in der Regel für ein Jahr toleriert. Die Anmeldung zum Wochenaufenthalt ist gebührenpflichtig. Die Verlängerung eines Wochenaufenthalts durch die Niederlassungs- und Aufenthaltsgemeinde ist in beiden Gemeinden gebührenpflichtig.
Umzüge innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Mühleberg zu melden. Umzüge können persönlich am Schalter, telefonisch oder online gemeldet werden. Eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde ist gebührenpflichtig.
Umzüge innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle Mühleberg zu melden. Umzüge können persönlich am Schalter oder online gemeldet werden.
Mitzubringen sind:
Ausländerausweis
Die Umzugsmeldung für ausländische Staatsangehörige ist gebührenpflichtig.
Vom Kanton Bern anerkannte Kinderbetreuung- und Familienangebote finden Sie hier.
Betreuungsgutscheine
Mühleberg gibt seit Januar 2020 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Abwicklung der Herausgabe von Betreuungsgutscheine hat die Gemeinde Mühleberg an die Gemeinde Laupen übertragen. Achtung: Bitte die Gesuche im elektronischen Portal trotzdem unter "Gemeinde Mühleberg" erfassen!
Der Antrag für einen Betreuungsgutschein kann erst eingereicht werden, wenn mit einem Betreuungsanbieter ein Platz vereinbart wurde. Die Beantragung erfolgt über die Webapplikation des Kantons Bern:
Seit dem Schuljahr 2010/11 führt die Einwohnergemeinde Mühleberg in Allenlüften eine Tagesschule. Die Tagesschule bietet für Kindergarten- und Schulkinder eine Mittags- und Nachmittagsbetreuung an. Die Kinder können aus verschiedenen Angeboten der Tagesschule ihre schulfreie Zeit aktiv und kreativ gestalten und ihre sozialen Kontakte mit anderen Kindern stärken und aufbauen.
Die Tagesschule befindet sich in den Räumlichkeiten des ehemaligen Mittelstufenschulhauses an der Buchstrasse 32. Dort steht der Tagesschule genügend Platz für die grosse Kinderschar zur Verfügung.
Im Schuljahr 2024/25 werden in der Tagesschule Allenlüften folgende Module angeboten:
Diese Module werden für das ganze Schuljahr 2024/25 angeboten.
Informationen und Auskünfte rund um den Betrieb der Tagesschule erteilt Ihnen gerne unser Tagesschulleiter Michael Wüthrich. Bürozeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Kontakt: Wüthrich Michael
Für Fragen betreffend Anmeldung und Tagesschulabrechnung wenden Sie sich an das Schulsekretariat.
Hundesteuer Die Hundesteuer beträgt CHF 60.— pro Hund und Jahr. Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde Mühleberg, sofern ihr Hund am Stichtag (1. August) älter ist als sechs Monate.
Keine Hundetaxe erhoben wird für
Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung,
Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden,
Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer andern Gemeinde oder in einem andern Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist.
Mutationen Bitte melden Sie Ihren neuen Hund sofort an. Teilen Sie uns mit, wenn Ihr Hund gestorben ist oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist. Weiter informationen finden Sie unter www.amicus.ch
Robidogstandorte Auf der Karte sind die ungefähren Standorte der Robidogs ersichtlich. Mit den [+] und [-] Schaltflächen kann der Kartenausschnitt vergrössert bzw. verkleinert werden.
Hundehalter können Robidogsäcke bei der Gemeindeverwaltung gratis beziehen.
Die Sozialen Dienste Region Laupen (SDRL) umfassen folgende Gemeinden aus dem ehemaligen Amt Laupen (Laupen, Neuenegg, Mühleberg, Ferenbalm, Kriechenwil, Gurbrü, Münchenwiler, Wileroltigen). Einwohnerinnen und Einwohner dieser Einzugsgebiete werden bei persönlichen, finanziellen und allgemein rechtlichen Fragen unentgeltlich beraten. Der SDRL hilft im Umgang mit Behörden, Institutionen und vermittelt Adressen von Hilfsstellen.
Folgende Bereiche werden abgedeckt:
Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz
Inkassohilfe und Bevorschussung von Kinderalimenten
Beratung und Betreuung von Menschen in finanziellen und persönlichen Notlagen
Vermittlung von Dienstleistungen anderer, spezieller Institutionen
Der Kindergarten umfasst zwei Jahre und ist Teil der 11-jährigen Volksschulzeit. Nachdem das Kind vier Jahre alt geworden ist (Stichtag 31. Juli), kann es im darauffolgenden August in den Kindergarten eintreten. Der Kindergarten hat zum Ziel, die Entwicklung und das Lernen anzuregen und zu fördern, so dass das Potential bestmöglich entfaltet werden kann.
Das Einschreiben findet in schriftlicher Form statt. Die Eltern erhalten jeweils im Januar die Anmeldeunterlagen zugestellt. Für weitere Informationen melden Sie sich beim Schulsekretariat.
Die Sekundarstufe I umfasst die Schulstufen der 7. bis 9. Klasse. Die Sekundarstufe I wird nach dem Schulmodell 3b unterrichtet. Die Hauptfächer Deutsch, Französisch, Mathematik sowie Englisch werden nach Niveau Sek/Real getrennt unterrichtet, die übrigen Unterrichtsfächer gemeinsam.
Weitere Informationen zum Schulbetrieb, Klasseneinteilungen etc. finden Sie auf der Homepage der Schule Mühleberg.
Die kantonale Gastgewerbegesetzgebung regelt die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.
Für öffentliche einmalige Anlässe / Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung) erforderlich. Beim Ausschank von alkoholischen Getränken ist nebst der immer erforderlichen Speise- und Getränkekarte ein Jugendschutzkonzept einzureichen. Ein Hygienekonzept muss nicht mit dem Gesuch eingereicht werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt. Je nach Veranstaltung (in einem Zelt, im Wald, mit Livemusik / Beschallung, etc.) sind weitere Unterlagen erforderlich.
Das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung ist in der Regel spätestens
20 Tage
60 Tage, bei Anlässen mit über 500 Personen,
90 Tage, bei Anlässen mit über 500 Personen im Wald,
vor dem geplanten Anlass bei der Standortgemeinde einzureichen. Bei verspäteter Eingabe besteht kein Anspruch auf eine rechtzeitige Bewilligungserteilung.
Öffentliche Anlässe oder Veranstaltungen, an welchen Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, sind der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt.
Ab 2024 wird im Kanton Bern phasenweise das digitale Gesuchsverfahren eingeführt. Das Formular "Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung" (GGGE) ist ab 1. Februar 2024 bei der Gemeinde Mühleberg online einzureichen.
Die physische Abgabe des Gesuchs an die Gemeindeverwaltung fällt weg. Die Gemeinde prüft das online eingereichte Gesuch und übermittelt dieses elektronisch an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Die weitere Bearbeitung erfolgt anschliessend nach üblichem Praxisablauf.
Baubewilligungsverfahren Benötigen Sie unsere Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne bei der Bewältigung des Baubewilligungsverfahrens. Informieren Sie sich frühzeitig vor Aufnahme von Planungs-, Bau-, Renovations-, Abbruch- und Erweiterungsarbeiten. Sie ersparen sich unnötige Umtriebe und Kosten.
Das Gemeindebaureglement, Baugesuchsformulare und Angaben zum Zonenplan erhalten Sie über die Bauverwaltung.
Ist die Zahlung von rechtskräftig festgesetzten Kantons-, Gemeinde- oder Kirchensteuern, von Zinsen, Gebühren oder Bussen mit einer erheblichen Härte verbunden, so können diese ganz oder teilweise erlassen werden.
Seit Sommer 1964 existiert in Laupen ein Schwimmbad. Seit dem 1. Januar 2009 betreibt der "Gemeindeverband Regio Badi Sense" das Schwimmbad. Informationen zu Öffnungszeiten, Preise etc. finden Sie auf der Webseite des Gemeindeverbandes Regio Badi Sense.
Die Gemeinde Mühleberg unterstützt das Kellertheater "Die Tonne" Laupen. Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Mühleberg können Vorstellungen unentgeltlich besuchen; es stehen jeweils zwei fest reservierte und finanzierte Gratisplätze zur Verfügung.
Reservation über die Schloss-Apotheke im Stedtli per Telefon 031 747 30 34 oder E-Mail. Telefonische Reservationen bis sechs Stunden vor Vorstellungsbeginn. Wenn die Plätze noch nicht vergeben sind, kann auch an der Abendkasse nachgefragt werden. Keine Online-Reservation für Gratisplätze.
Mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht kann gemäss Art. 360 ff ZGB eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Sie muss die Aufgaben, die sie der beauftragten Person übertragen will, umschreiben und kann Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben erteilen.
Der sog. Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten oder durch einen Notar öffentlich zu beurkunden. Der eigenhändige Vorsorgeauftrag ist von der auftraggebenden Person – analog einem Testament – von Anfang bis Ende von Hand niederzuschreiben, zu datieren und zu unterzeichnen. Das Zivilstandsamt trägt auf Antrag die Tatsache, dass eine Person einen Vorsorgeauftrag errichtet hat, und den Hinterlegungsort in die zentrale Datenbank ein. So ist gewährleistet, dass der Vorsorgeauftrag nicht toter Buchstabe bleibt. Es ist Sache der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bei Kenntnisnahme von der Urteilsunfähigkeit einer Person zu prüfen, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt. Hierzu erkundigt sich die KESB beim Zivilstandsamt und bei anderen, ihr bekannten Hinterlegungsstellen, z.B. der Wohngemeinde.
Der Hinterlegungsort für den Vorsorgeauftrag ist frei wählbar. Falls Sie Ihren Vorsorgeauftrag bei der Gemeindeverwaltung Mühleberg hinterlegen möchten, bitten wir Sie, diesen persönlich am Schalter der Gemeindeschreiberei abzugeben. Die Kosten für die Hinterlegung betragen wie bei einer letztwilligen Verfügung (Testament) einmalig CHF 30.00. Bei allfälligen Fragen steht Ihnen das Personal der Gemeindeschreiberei gerne zur Verfügung.
Ab dem 01.01.2022 können aufgrund einer kantonalen Neuregelung bei der Gemeindeschreiberei keine Vignetten für Mofas und Elektrofahrräder mehr bezogen werden. Die Administration erfolgt direkt über das kantonale Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt (SVSA). Bereits registrierte Fahrzeughalter erhalten eine Rechnung nach Vorjahresangaben. Sobald die Rechnung bezahlt ist, wird die Vignette direkt an die Fahrzeughalter verschickt. Neueinlösungen sowie Änderungen werden nur noch über das SVSA Bern bearbeitet.
Die Gebühren bleiben unverändert. Die Kontrollmarken inkl. Haftpflichtversicherung sind bis 31. Mai des Folgejahres gültig.
Mehr als die Hälfte der Fläche von Mühleberg ist landwirtschaftliche Nutzfläche. Die insgesamt 13,97 km2 werden von den 76 Landwirtschaftsbetrieben bewirtschaftet. Die ökologische Ausgleichsfläche beträgt rund ein Quadratkilometer. Laut der Statistik des Amt für Landwirtschaft des Kantons Bern gibt es in Mühleberg genau 3'124 Hochstammfeldobstbäume und Einzelbäume sowie 2'364 Grossvieheinheiten.
Ackerbaustellenleiter: Peter Schmid Löhliweg 1 3204 Rosshäusern
Die Liegenschaftssteuer ist eine reine Gemeindesteuer und beträgt in Mühleberg 1,5 Promille des amtlichen Werts. Die Liegenschaftssteuer schuldet, wer am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres als Eigentümer, Eigentümerin, Nutzniesser oder Nutzniesserin im Grundbuch eingetragen ist. Die Liegenschaftssteuer ist eine Jahressteuer, es wird keine pro rata Rechnung erstellt.
Die Einwohnergemeinde Mühleberg organisiert für Schul- und Kindergartenkinder, deren Schulweg unzumutbar ist, einen Schülertransport. Die Grundlagen sind in der Verordnung über die Schülertransporte geregelt. Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach einer Berechnungsformel, mit welcher die Schulwegdauer unter Berücksichtigung der Distanz und Höhemeter berechnet wird. Die Anspruchsberechtigung ist auf der folgenden Karte ersichtlich: Karte Anspruchsberechtigung Schülertransporte
Informationen rund um den Schülertransport erteilt Ihnen gerne das Schulsekretariat.
Werbefläche Schulbus Die Einwohnergemeinde Mühleberg bietet den Gewerbebetrieben der Region die Möglichkeit, auf den gemeindeeigenen Schulbussen eine Werbefläche zu mieten. Die Miete beträgt CHF 300.00 pro Schuljahr. Interessenten melden sich beim Schulsekretariat.
Die Durchführung von Lottos und Tombolas (Glücksrad/Zwirbelet/Redlet) an Unterhaltungsanlässen ist meldepflichtig. Die Meldung hat bis spätestens 30 Tage vor der Durchführung mittels Onlineformular zu erfolgen. Werden alle Bedingungen erfüllt, erfolgt keine Rückmeldung durch die zuständige Behörde.
Die Abmeldung bei einem Umzug innerhalb der Schweiz hat spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Diese kann persönlich am Schalter vorgenommen oder online gemeldet werden.
Ein Umzug innerhalb der Schweiz ist spätestens am Tage des Wegzugs zu melden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen.
Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Wohnort in das Ausland verlegen, müssen sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise bei der Fremdenkontrolle Mühleberg abmelden.
Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht benutzen.
Anmeldung persönlich am Schalter
Nehmen Sie folgende Dokumente mit:
Für Schweizerinnen und Schweizer:
Pass oder Identitätskarte
Zivilstandsdokumente (Familienbüchlein, Familienausweis, Geburtsscheine der Kinder)
Für Ausländerinnen und Ausländer:
Abmeldebestätigung vorherige Wohnsitzgemeinde (sofern Umzug innerhalb der Schweiz)
Allfällige Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
Ausländerausweis
Gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Krankenversicherungskarte KVG
Familienausweis / Auszug Familienregister, Eheschein, Geburtsscheine Kinder etc.
Ziehen Sie in derselben Gemeinde um? Teilen Sie der Einwohnerkontrolle Ihre neue Adresse mit. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer müssen auch den Hund ab- und anmelden.
Sie können ihren Umzug (Umzug innerhalb Gemeinde / Wegzug / Zuzug) elektronisch über das Online-Portal eUmzugCH melden. Die An- oder Abmeldung sowie den Umzug innehralb der Gemeinde Mühleberg können Sie somit auf digitalem Weg erledigen. Das Portal "eUmzugCH" kann hier eingesehen werden.
Grundvoraussetzung für die Nutzung ist, dass die entsprechende Umzugsgemeinde "eUmzugCH" bereits anbietet. Aktuell ist dies noch nicht in allen Gemeinden und Kantonen der Schweiz möglich.
Der Onlinedienst steht für Wochenaufenthalter/innen nicht zur Verfügung. Diese können sich nach wie vor am Schalter der Gemeindeverwaltung melden.
Die persönliche An- und Abmeldung am Schalter ist weiterhin möglich.
2024 macht die Gemeinde Mühleberg zum dritten Mal am Gemeindeduell von «schweiz.bewegt» mit und kämpft mit vielen anderen Gemeinden um möglichst viele Bewegungsminuten und den Titel als bewegteste Schweizer Gemeinde. Vom 1. Mai bis 2. Juni erwartet die Mühlebergerinnen und Mühleberger ein attraktives Programm. Die Veranstaltungen richten sich an Jung und Alt, Sportbegeisterte und weniger Sportbegeisterte und sind kostenlos.
Die Highlights
Challenge Spazierweg für die ganze Familie: Das Elternforum Mühleberg bietet vom 1. Mai bis 2. Juni einen Suchspazierweg im Raum Allenlüften an. Es geht dabei darum, anhand einer Karte verschiedene Posten aufzusuchen.
Mühlentag in der Flühenmühle zu Fuss oder mit dem Velo: Am 11. Mai 2024 findet der Schweizer Mühlentag statt und dies auch in der Flühenmühle mit einem attraktiven Programm.
Badminton Plauschturnier: Das Plauschturnier des BC Mühleberg-Allenlüften findet dieses Jahr am 25. Mai 2024 statt. An zwei öffentlichen Trainings können sich Interessierte auf das Tournier vorbereiten.
Baukultureller Spaziergang zu Kraftwerken der BKW: Von der Postautohaltestelle Fuchsenried führt der Spaziergang am 25. Mai zu den Kraftwerken am Wohlensee. Dabei erfährt man viel Interessantes über die Geschichte der BKW; von der Entstehung des Wasserkraftwerks bis zum Rückbau des KKW.
… und weitere spannende Angebote Mittwochs und samstags kannst du in Allenlüften im Rahmen von Functional Trainings Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit und Koordination üben. Montags und donnerstags steht Nordic Walking auf dem Programm und montags gibt’s Altersturnen für Frauen. Am 8. Mai besteht die Gelegenheit zum Trampolinhüpfen. Am 11. sowie 14. Mai kannst du dich im Bogenschiessen üben, am 24. Mai einen gemütlichen Maibummel erleben und am 1. Juni bei einem Pilates-Training deine Haltung verbessern, das Körpergefühl stärken und dich entspannen.
Mach mit und sammle Bewegungsminuten für Mühleberg! «mühleberg.bewegt» will die Begegnung, das Zusammensein und die Gesundheit fördern. Die Gemeinden mit den meisten Bewegungsminuten erhalten einen Geldbetrag, der für ein Sportprojekt in der Gemeinde eingesetzt werden kann. Es geht somit darum, für unsere Gemeinde möglichst viele Minuten zu sammeln. Mach mit!
Mit der «Coop Gemeinde Duell»-App kannst du auch ausserhalb der offiziellen Angebote wertvolle Bewegungsminuten sammeln, sei dies beim Spazieren, Gassi gehen mit Hunden, Velofahren, Joggen, Schwimmen, Reiten oder bei anderen sportlichen und gesundheitsfördernden Tätigkeiten. Sammeln kannst du die Minuten auf der App, per Stoppuhr oder – im Nachhinein – über die «manuelle Zeiterfassung». Für Bewegungsminuten kämpfen und diese der Gemeinde gutschreiben, kannst du auch mit Familienmitgliedern, Nachbarn, Arbeitskolleginnen oder Freunden. Starten kannst du solche persönlichen Duelle auf der Gemeindeduell-App unter «Meine Duelle».
Die Web-Applikation myFeuerwehr ist eine Informations- und Kommunikationsplattform und steht allen Interessierten zur Verfügung. Berechtigte Personen wie Feuerwehrangehörige, Gemeinden oder Regierungsstatthalter erhalten entsprechend ihren Rollen Zugriff auf zusätzliche Inhalte.
Das Merkblatt gibt Aufschluss darüber, welche Gebiete bei einem Störfall betroffen sein können. Es wurde ein Szenario mit den grösstmöglichen Auswirkungen gewählt, so dass nicht in jedem Fall das gesamte Überflutungsgebiet betroffen sein muss (im Plan farbig hervorgehoben). Die angegebenen Zeiten bis zum Eintreffen des Wassers gehen ebenfalls vom ungünstigsten Fall aus und geben Aufschluss darüber, welches Zeitfenster für die Selbstrettung bleibt, wenn der See überschwappt oder die Staumauer versagt. Bei Anzeichen eines Störfalls wird die Bevölkerung mit dem Allgemeinen Alarm auf eine mögliche Gefahr aufmerksam gemacht, es sei denn, dafür stehe keine Zeit mehr zur Verfügung (Radio hören). Spätestens wenn ein Versagen der Talsperre in absehbarer Zeit nicht mehr auszuschliessen ist oder ein überraschendes Ereignis ohne Vorankündigung eintritt (Bergsturz), wird der „Wasseralarm“ ausgelöst. Dieses Zeichen ist als ultimative Aufforderung zu verstehen, das gefährdete Gebiet unverzüglich auf den bezeichneten Fluchtwegen selbständig zu verlassen und die sicheren Orte (Fluchtpunkte) aufzusuchen. In der Regel steht für die Evakuierung etwas mehr Zeit zur Verfügung als auf dem Merkblatt angegeben, denn die Auslösung des Wasseralarms erfolgt nach Möglichkeit nicht erst dann, wenn das Ereignis eingetreten ist. Alle nötigen Informationen zum Verhalten und zur Evakuierung sind sowohl aus der Tabelle als auch aus den Grafiken ersichtlich.
Die kommunalen Einsatzdienste (z. B. Feuerwehr, Gemeindebetriebe) können Schulen, Heime oder Spitäler bei der Evakuierung nach Möglichkeit unterstützen, Privatpersonen müssen sich hingegen selbst evakuieren. Ein Verbleib im Haus auch in höher gelegenen Stockwerken bietet kaum Schutz, weil mit Unterspülungen und Gebäudeeinstürzen zu rechnen ist und die Zugänglichkeit in die Überschwemmungszone zur späteren Rettung extrem erschwert sein dürfte. Der Wasseralarm ist also das Signal zum Verlassen des Gebiets. Die nicht betroffenen Gemeindeteile (weiss) leisten situativ Nachbarhilfe. Die Grenzen des Perimeters wurden parzellengenau gezogen. Mit den Unterlagen werden nur Haushalte im betroffenen Gebiet bedient.
Talsperren gelten als sichere Einrichtungen. Obschon ein komplettes Versagen einer Stauanlage äusserst unwahrscheinlich ist, soll das Undenkbare dennoch durchdacht werden. Immerhin können schwerere Erdbeben oder grössere Felsstürze in ungünstigen Fällen Auswirkungen nach sich ziehen. Weltweit haben sich in den letzten 100 Jahren mehrere Dutzend solcher Ereignisse zugetragen. Es empfiehlt sich, die Vorbereitungsmassnahmen trotz des geringen Risikos ernst zu nehmen, ohne übertriebenen Ängsten Raum zu geben.
Bei einem Todesfall ist gestützt auf die kantonale Verordnung über die Errichtung eines Inventars ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen (Vermögensaufnahme) durch den/die Siegelungsbeauftragte/n der Gemeinde Mühleberg. In der Regel erfolgt die Aufnahme erst nach der Bestattung. Eine tatsächliche Siegelung erfolgt nur in speziellen Situationen.
Für die Errichtung des Siegelungsprotokolls wird die Siegelungsbeauftragte mit der Familie und/oder nahen Verwandten Kontakt aufnehmen. Nachfolgende Unterlagen sind für die Vermögensaufnahme bereit zu halten:
Personalien der gesetzlichen Erben (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister), sofern vorhanden
Testament (wenn vorhanden)
Ehe- und/oder Erbvertrag (wenn vorhanden)
Auszüge der Bank- und Postkonten (wenn möglich per Datum des Todes)
Wenn Liegenschaften ausserhalb der Wohngemeinde vorhanden sind: Dokumente, welche über den amtlichen Wert Auskunft geben
Als Neophyten werden Pflanzen bezeichnet, welche erst seit der Entdeckung Amerikas (um 1500) bei uns vorkommen. Einige dieser Arten verhalten sich aber leider invasiv, das heisst sie breiten sich stark aus und verdrängen dadurch die einheimische Flora. Bestimmte Pflanzen sind sogar schädlich für die Gesundheit von Mensch und Tier, andere können Bachufer destabilisieren oder Bauten beschädigen.
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen