Die Durchführung von Lottos und Tombolas (Glücksrad/Zwirbelet/Redlet) an Unterhaltungsanlässen ist meldepflichtig. Die Meldung hat bis spätestens 30 Tage vor der Durchführung mittels Onlineformular zu erfolgen. Werden alle Bedingungen erfüllt, erfolgt keine Rückmeldung durch die zuständige Behörde.