Gemeindewahlen vom 22. September 2024

Der Gemeinderat hat die ordentlichen Gemeindewahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2018 am Sonntag, 22. September 2024 angesetzt. Das Wahlverfahren stützt sich auf das Organisationsreglement vom 10. Dezember 2007 sowie das Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 10. Dezember 2007

Es sind zu wählen:

nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz):

  • 7 Mitglieder des Gemeinderates
  • 6 Mitglieder der Bau- und Planungskommission
  • 3 Mitglieder der Schulkommission

nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)

  • Präsident/in des Gemeinderates und der Gemeindeversammlung in einer Person aus der Mitte des Gemeinderates

Wahlvorschläge (Art. 80 RAW)

  • Die Wahlvorschläge sind bis zum vierundvierzigsten Tag, das heisst bis Freitag, 9. August 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
  • Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig.
  • Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Ausschliessungsgründe (Art. 81 RAW)

  • Wer für ein Amt kandidiert, darf nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen.
  • Stehen sie auf mehreren Wahlvorschlägen, so haben sie sich auf Aufforderung der Gemeindeschreiberin hin bis zum neununddreissigsten Tag vor dem Wahltag, bis Mittwoch, 14. August 2024, 11.30 Uhr, für einen Vorschlag zu entscheiden. Auf den übrigen werden sie gestrichen.
  • Geben sie innerhalb dieser Frist keine Erklärung ab, so werden sie auf allen Vorschlägen gestrichen.

Inhalt der Wahlvorschläge (Art. 82 RAW)

  • Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
  • Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.
  • Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.
  • Bei Proporzwahlen darf jeder Name zweimal aufgeführt werden.

Listenverbindungen (Art. 87)

  • Zwei oder mehrere Listen können durch übereinstimmende Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertretung als miteinander verbunden erklärt werden (Listenverbindungen).
  • Die Listenverbindung ist auf den verbundenen Listen zu bezeichnen.
  • Listenverbindungen werden nur anerkannt, wenn die übereinstimmende Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertretung bis spätestens am neununddreissigsten Tag vor der Wahl, bis Mittwoch, 14. August 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eintrifft.
  • Unterlistenverbindungen innerhalb einer Listenverbindung sind nicht zulässig.

Termine

09.08.2024Einreichen Wahlvorschläge
14.08.2024Bereinigung Listen und Listenverbindungen
22.08.2024Publikation Listen im Anzeiger Laupen
22.09.2024Wahlsonntag
13.10.2024allfälliger 2. Wahlgang


Gemeinsamer Werbematerial-Versand:

  • Anmeldung für die Teilnahme: Datum folgt
  • Ablieferung Werbemateiral (inkl. ausseramtliche Wahlzettel): Bis spätestens 19. August 2024 in der Wohn- und Werkstätten Buchseegut in Köniz.

Dokumente

  • Publikation Wahldatum und Eingabe Wahlvorschläge (folgt)
  • Wahlvorschläge und Kandidaten (folgt)
  • Wahlergebnisse (folgt)

Haben Sie diesbezüglich Fragen oder Unklarheiten?

Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Interessieren Sie sich für die Arbeit der Exekutive und möchten sich politisch engagieren?

Die Ortsparteien freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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