Die Gemeindeschreiberei führt das Fundbüro für die Gemeinde Mühleberg.
Aufgefundene Gegenstände sind, sofern man den Eigentümer kennt, bei einer Polizeistelle anzuzeigen oder direkt bei uns im Fundbüro abzugeben. Gegenstände in bewohnten Häusern, im öffentlichen Verkehr oder öffentlichen Gebäuden, sind dem Hausherrn, Mieter oder der mit der Aufsicht betrauten Person abzuliefern (Fund in Bahn, Bahnhöfen, Haltestellen oder Einkaufszentren etc.). Gegenstände werden gemäss Art. 721 ZGB mindestens ein Jahr aufbewahrt. Danach werden diese der Finderin oder dem Finder überlassen, falls sie Interesse daran haben. Andernfalls wird über die Gegenstände verfügt.
Verlorene Gegenstände können während den Büroöffnungszeiten unter 031 754 14 14, per E-Mail oder direkt am Schalter der Gemeindeschreiberei mitgeteilt werden.
Die Aufbewahrung und Herausgabe von Fundgegenständen richten sich nach ZGB Art. 720 ff.