Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen

Die Gemeindeschreiberei führt das Fundbüro für die Gemeinde Mühleberg.

Aufgefundene Gegenstände sind, sofern man den Eigentümer kennt, bei einer Polizeistelle anzuzeigen oder direkt bei uns im Fundbüro abzugeben. Gegenstände in bewohnten Häusern, im öffentlichen Verkehr oder öffentlichen Gebäuden, sind dem Hausherrn, Mieter oder der mit der Aufsicht betrauten Person abzuliefern (Fund in Bahn, Bahnhöfen, Haltestellen oder Einkaufszentren etc.). Gegenstände werden gemäss Art. 721 ZGB mindestens ein Jahr aufbewahrt. Danach werden diese der Finderin oder dem Finder überlassen, falls sie Interesse daran haben. Andernfalls wird über die Gegenstände verfügt.

Verlorene Gegenstände können während den Büroöffnungszeiten unter 031 754 14 14, per E-Mail oder direkt am Schalter der Gemeindeschreiberei mitgeteilt werden.

Die Aufbewahrung und Herausgabe von Fundgegenständen richten sich nach ZGB Art. 720 ff.


Gemeindeschreiberei
Polizei

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen