Beglaubigungen von Unterschriften

Gemäss Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften dürfen die Gemeinden im Kanton Bern keine Beglaubigungen von Unterschriften vornehmen. Dafür müssen Sie sich bei einem Notariatsbüro melden.

Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften (BegV)
Beglaubigung von Dokumenten, die für das Ausland bestimmt sind
Gemeindeschreiberei
Beglaubigungen

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